KfW-Sachverständiger
Energieeinsparen, Geld einsparen
Die KfW bietet eine Finanzierung Ihrer energetischen Gebäudesanierung-Massnahmen und Ihres ökologischen Neu-Erweiterungsbaus bis 75.000 Euro je Wohneinheit.
Die effektiven Darlehenszinsen sind im Sanierungsprogramm niedriger als die Guthabenzinsen bei einer durchschnittlichen Kapitalanlage!
Der Zinsfuss und die Höhe des nicht rückzahlbaren Darlehensanteils („Tilgungszuschuss“) hängt von den aktuellen Konditionen ab.
Alternativ zum Kredit gibt es für die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäuser sowie WEG in Privatbesitz eine Zuschussvariante.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem zinsgünstigen KfW-Darlehen oder Ihrem KfW-Zuschuss
wenn...
- Sie Ihre Energiesparmassnahme mit einem zinsgünstigen Darlehen oder einen Zuschuss aus dem KfW-Programm Energieeffizient Sanieren finanzieren möchten.
- Sie einen Teil der Darlehenssumme durch einen Tilgungszuschuss der KfW nicht zurückzahlen möchten
- Sie Ihre Neubau- oder Erweiterungsfinanzierung zum Teil mit dem Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Bauen bestreiten wollen
dann...
müssen Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der Ihre Massnahmen vor Auftragserteilung begutachtet.
Für alle Programme existiert eine gemeinsame Liste der förderfähigen Kosten.
Kurzübersicht aus den Richtlinien der KfW-Programme
Energieeffizient Sanieren
KfW-Programm 151 Kredit max. 75.000 Euro / Wohneinheit
- Für die Kreditvariante Effizienzhaus 115 bis 55 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss
- Sie müssen bei der Antragstellung die Bestätigung eines Sachverständigen einreichen, dass mit der planmäßigen Sanierung mindestens ein Effizienzhaus 115 erreicht wird.
- Nach Realisierung der Massnahmen ist eine Bestätigung des Sachverständigen über die Durchführung der Arbeiten zum Effizienzhaus sowie über die Verwendung der Mittel beizubringen.
KfW-Programm 152 Kredit max. 50.000 € / Wohneinheit
- Für die Kreditvariante Einzel-Massnahmen sollte sich der Darlehensnehmer vor Antragstellung von einem Sachverständigen beraten lassen, der geeignete Einzelmassnahmen empfiehlt.
- Sie müssen bei der Antragstellung die Bestätigung eines Sachverständigen einreichen, dass die geplante(n) Massnahme(n) den Anforderungen der KfW entsprechen
-
Nach der Realisierung der Massnahmen ist eine Bestätigung des Sachverständigen
über die Durchführung der Arbeiten sowie über die Verwendung der Mittel
beizubringen
KfW-Programm 430 Zuschuss (10%)
- Für die Bar-Zuschussvariante Effizienzhaus 115 bis 55 oder Einzelmassnahmen müssen Sie bei Antragstellung ebenfalls die Bestätigung eines Sachverständigen einreichen.
- Nach der Realisierung der Massnahmen ist auch hier eine Bestätigung des Sachverständigen über die Durchführung der Arbeiten beizubringen.
- Die Zuschussvariante wird für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie WEG in Privatbesitz gewährt.
- Zuschussfähige Bausumme Effizienzhaus max. 75.000 Euro / Wohneinheit.
- Zuschussfähige Bausumme Einzelmassnahme max. 50.000 €/Wohneinheit
Sachverständiger ist ein im „Effizienzhaus-Programm“ der DENA zertifizierter Energieberater (Effizienzhaus-Experte)
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